Allgemeine Geschäfts­beding­ungen

§ 1

Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge und Bestellvorgänge zwischen SMO CNC-Rohrbiegetechnik Metallbau, Inhaber Steffen Mohr (nachfolgend nur „SMO“ genannt) und dem Kunden.

(2)Diesen AGB entgegenstehende oder hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kun-den gelten SMO gegenüber auch dann nicht, wenn SMO diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die vorbehaltlose Lieferung von Waren oder eine entsprechende Bestellbestätigung durch SMO bedeuten kein Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden.

(3)Die vorliegenden AGB richten sich sowohl an Unternehmer (§ 14 BGB) als auch – soweit gesetzlich zulässig – an Verbraucher (§ 13 BGB).

§ 2

Vertragsschluss; Bestellvorgang

(1)Die vom Kunden aufgegebene Bestellung stellt lediglich ein Angebot an SMO zum Ab-schluss eines Kaufvertrages dar. Nach Eingang eines Angebotes erhält der Kunde zunächst eine erste E-Mail-Nachricht (Eingangsbestätigung), mit welcher SMO die Registrierung der Bestellung bestätigt und die Einzelheiten der Bestell- und Kundendaten noch einmal aufführt. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar. Für den Kunden ist die Abgabe des vorstehenden Vertragsangebotes rechtsverbindlich. Nach Prüfung der Bestellung und insbesondere der Lieferbarkeit der bestellten Produkte erhält der Kunde von SMO eine zweite E-Mail-Benachrichtigung (Auftragsbestätigung), mit welcher SMO das Angebot des Kunden annimmt. Mit dieser zweiten Benachrichtigung werden dem Kunden sämtliche notwendigen Daten und Angaben für den Bezahlvorgang – sofern Vorkasse vereinbart wurde – mitgeteilt. Der Kaufvertrag ist hiermit zustande gekommen und die Ware wird durch SMO für den Versand vorbereitet, sobald die Ware versandfertig ist und – sofern Vorkasse vereinbart wurde – nach Geldeingang erhält der Kunde eine dritte E-Mail-Benachrichtigung (Versandbestätigung).

(2) SMO bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an.

§ 3

Widerrufsrecht für Verbraucher

(1)Im Falle eines Vertragsschlusses stehen dem Kunden, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, das in den §§ 355 ff. BGB geregelte Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Belehrung zu:

1.Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §§ 1 Abs. 1 und 2, 2 EGBGB und § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

2.Widerrufserklärung

Die Widerrufserklärung bzw. die Rücksendung der Ware ist zu richten an:

SMO
CNC-Rohrbiegetechnik
Metallbau

Inhaber: Steffen Mohr

Gutenbergstraße 4 d
28816 Stuhr

oder per E-Mail an:smo.rohrbiegen@gmail.com
oder per E-Mail an: info@rohrbiegen-bremen.de

3.Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. für den Gebrauch der Sache eine Nutzungsgebühr) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

(2)Vorstehendes Widerrufsrecht gilt nicht bei Sonderanfertigungen sowie Lieferung von Waren, die gegenüber den ursprünglichen Angaben von SMO im Rahmen des Internetshops auf Wunsch des Kunden abgewandelt werden.

§ 4

Lieferbedingungen

(1)Die Lieferung durch SMO erfolgt ab Lager an die vom Kunden genannte Lieferadresse. Etwaige Angaben über Lieferfristen erfolgen seitens SMO ohne Gewähr, es sei denn, SMO sichert die Verbindlichkeit eines Liefertermins in Schriftform zu. Die Lieferung sowohl im Inland, als auch ins Ausland erfolgt nur gegen Vorkasse, es sei denn, es wird im Einzelfall ausdrücklich eine andere Regelung (z. B. Zahlung auf Rechnung) vereinbart; eine solche Vereinbarung bedarf ebenfalls der Schriftform. Der Versand bei Lieferung gegen Vorkasse wird erst nach Eingang des gesamten Rechnungsbetrages veranlasst.

(2)Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass SMO selbst durch seine Zulieferer rechtzeitig beliefert wird. SMO ist für den Fall, dass Lieferprobleme auf Seiten des Zulieferers auftreten, gegenüber dem Kunden zum Rücktritt berechtigt, sofern SMO dem Kunden unverzüglich anzeigt, dass das gewünschte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

(3)War die Anlieferung nicht möglich, weil der Kunde, trotz angemessener Ankündigung des Lieferzeitpunktes, unter der angegebenen Lieferadresse nicht anzutreffen ist, hat der Kunde die Kosten des erfolglosen Zustellungsversuchs allein zu tragen.

(4)SMO ist grundsätzlich zu Teillieferungen berechtigt, solange diese dem Kunden im Einzelfall zumutbar und nach den Gesamtumständen aus Sicht von SMO zweckdienlich sind.

§ 5

Preise; Versandkosten

(1)Sämtliche Preise, welche von SMO auf der Internetplattform „SMO Metallbau Onlineshop“ oder in sonstiger Weise veröffentlicht werden, sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich grundsätzlich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % sowie zuzüglich Versandkosten, sofern nicht ausdrücklich anderslautend angegeben.

(2)Die Versandkosten fallen je Bestellung und bei Versand an mehrere Lieferadressen je Lieferanschrift an. Sie können je nach Land, in das die Ware zu versenden ist, variieren und werden vor Ausführung der Bestellung gesondert ausgewiesen.

§ 6

Maß-, Mengen- und Gewichtsangaben

(1)Sämtliche Angaben zu Maßen, Gewicht, Eigenschaften, Traglasten, Fassungsvermö-gen, Beständigkeitsangaben etc. sind als betriebs- und branchenübliche Annäherungs-werte zu verstehen und nicht als verbindliche Zusicherung der Beschaffenheit einer Sache anzusehen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn SMO eine solche Zusicherung ausdrücklich schriftlich im jeweiligen Einzelfall gegenüber dem Kunden erklärt.

(2)Sämtliche Abbildungen, Zeichnungen oder Fotoaufnahmen von Produkten, Produkt-details o.ä. auf der Internetplattform von SMO oder in einer sonstigen Veröffentlichung gedruckten oder digitalen Veröffentlichung dienen allein der Veranschaulichung des Produkts und stellen keine Garantie dafür dar, dass das gelieferte Produkt exakt mit solchen Veröffentlichungen übereinstimmt.

(3)Angaben auf der Internetplattform von SMO zu aktuellen Lagerbeständen (Vorräten) einzelner Produkte sind unverbindlich und dienen nur der Information des Kunden. Die tatsächliche Lieferbarkeit ist bei jeder Bestellung zunächst durch SMO im jeweiligen Einzelfall zu prüfen und wird erst mit der Auftragsbestätigungs-E-Mail (siehe vorstehenden § 2 Absatz 1 dieser AGB) zugesichert.

§ 7

Transport, Gefahrübergang

(1)Bei Geschäften mit Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware mit Übergabe der selbigen an den be-auftragten Transportführer (Post, Bahn, Paketdienst, Spediteur) auf den Kunden über. Zur Abdeckung des Transportrisikos schließt SMO für den Kunden eine Transportver-sicherung ab. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sofern der Kunde den Abschluss einer Transportversicherung nicht wünscht, hat er dies SMO bei Aufgabe der Bestellung (siehe vorstehenden § 2) ausdrücklich anzugeben.

(2)Vorstehender Absatz 1 gilt nicht für Kaufverträge mit Kunden, die Verbraucher sind. Insoweit gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 8

Fälligkeit, Zahlung, Verzug

(1)Der Kaufpreis ist ab Vertragsschluss sofort fällig. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Auftragsbestätigung, mit welchem ihm eine Rechnungsnummer zugeteilt wird, anzuweisen. Die Zahlung hat durch Überweisung auf das in der Auftrags-bestätigungs-E-Mail angegebene Konto zu erfolgen.

(2)Bei Zahlungsverzug ist SMO dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz per anno zu verlangen. Gegenüber Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, beträgt der Verzugszinssatz 8 Pro-zentpunkte über dem Basiszinssatz. SMO bleibt es im Einzelfall vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, falls ein solcher nachweisbar ist. Der Eintritt des Verzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des § 286 BGB.

§ 9

Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1)Der Kunde ist zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als dass Gegenansprüche, die zur Aufrechnung gestellt werden, rechtskräftig festgestellt wurden oder durch SMO anerkannt worden sind.

(2)Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Kunden nur bezüglich solcher Gegenansprüche gestattet, die demselben Vertragsverhältnis entstammen.

§ 10

Eigentumsvorbehalt

(1) Alle Lieferungen von Waren durch SMO erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Materialien und Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen einschließlich der Neben-forderungen und etwaiger Schadensersatzansprüche Eigentum von SMO.

(2)Die Be- oder Verarbeitung der von SMO unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und Materialien gilt als im Auftrag von SMO erfolgt, ohne dass für SMO hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Die Waren und Materialien bleiben daher in jedem Be- oder Verarbeitungszustand Eigentum von SMO, solange sie nicht durch entsprechende Verarbeitung zu wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes werden. Wird die Eigentumsvorbehaltsware von SMO mit anderen, nicht im Eigentum von SMO stehenden Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwirbt SMO, falls die Gegenstände ebenfalls unter Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel stehen, wertanteilsmäßig (Rechnungswert) Miteigentum an der neuen Sache gem. § 947, 948 BGB, anderenfalls Alleineigentum. Der Kunde verwahrt das Miteigentum von SMO unentgeltlich.

(3)Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsgegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung), bezüglich der Vorbehaltswaren entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an SMO ab. SMO nimmt die Abtretung an. Sämtliche Eigentumsvorbehaltsrechte von SMO (einfacher, erweiterter, verlängerter oder Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn von SMO stammende Waren oder Materialien von einem Dritten erworben werden, solange dieser die Waren oder Materialien nicht bei SMO bezahlt hat.

(4)SMO ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an SMO abgetretenen Forderungen für Rechnung von SMO im eigenen Namen einzuziehen. SMO behält sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so kann SMO verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(5)Der Kunde tritt SMO zur Sicherung seiner Forderungen auch die ihm zustehenden Forderungen ab, die durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

(6)Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist SMO berechtigt, die Vorbehaltsware, falls dies noch möglich ist, zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretungen der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch SMO liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 11

Eigentum an Unterlagen

(1)An allen im Zusammenhang mit einer Vertragsbeziehung oder einer Vertragsanbahnung dem Kunden durch SMO überlassenen Unterlagen, wie z. B. Zeichnungen, Skizzen, Bauplänen, Kalkulationen etc., behält sich SMO sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten durch den Kunden nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, SMO erteilt dem Kunden insoweit eine ausdrückliche Zustimmung.

(2)Sofern ein Vertrag nicht zustande kommt oder der Vertrag rückabgewickelt wird, sind etwa dem Kunden durch SMO überlassene Unterlagen unverzüglich an SMO zurückzugeben.

§ 12

Gewährleistung und Haftung

(1)Ist die Kaufsache mangelhaft, so gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung der Sachmängelgewährleistungsansprüche durch den Kunden ist ausgeschlossen.

(2)Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechts-gründen – sind ausgeschlossen, soweit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von SMO, seiner Arbeitnehmer oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. SMO haftet deshalb insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, sonstige Vermögenseinbußen oder Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst ent-standen sind. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden oder speziell gesetzlich geregelten Ansprüchen (z. B. Produkthaftung).

(3)Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch SMO ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise zu erwartenden Schaden beschränkt.

(4)Wurde im Rahmen der Nacherfüllung eine Ersatzlieferung vorgenommen, so ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Sache binnen 30 Tagen zurückzusenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich SMO vor, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen

(5)Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung.

§ 13

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

(1)SMO ist berechtigt, die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Ferner werden Adress- und Bestelldaten für eigene Marketingzwecke erhoben und verarbeitet.

(2)Eine Weitergabe bezogener Daten durch SMO an Dritte erfolgt nicht.

(3)Der Nutzung und Verarbeitung von Daten zu Marketingzwecken kann der Kunde jederzeit formlos widersprechen bzw. ein einmal erklärtes Einverständnis formlos mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Erklärung/der Widerruf ist an eine der unter nachfolgendem § 14 (Impressum) genannten Adressen (Post oder E-Mail) zu richten.

§ 14

Impressum

SMO
CNC Rohrbiegetechnik
Metallbau

Inhaber: Steffen Mohr

Gutenbergstraße 4 d
28816 Stuhr

Telefon: 0421-696 44 787
E-Mail: smo.rohrbiegen@gmail.com ; info@rohrbiegen-bremen.de

§ 15

Haftungsausschluss für Dritte

Soweit die Internetseiten von SMO mit Seiten von Drittanbietern im Internet verlinkt sind oder sonst auf diese verweisen, gilt Folgendes:

(1)SMO erklärt ausdrücklich, dass sowohl die Rechte an diesen Seiten, als auch die Verantwortlichkeit für deren Inhalte allein beim Drittanbieter liegen und SMO insofern auf Gestaltung und Inhalte der verlinkten Seiten keinerlei Einfluss hat. Daher distanziert sich SMO hiermit ausdrücklich von allen auf „http://www.smo-metall.de“ angezeigten Links, bzw. deren Inhalten und macht sich diese nicht zu Eigen. Dies gilt insbesondere für Inhalte, die anstößig sind oder deren Verbreitung nach deutschem bzw. ausländischem Recht verboten ist und deren Beihilfe zur Verbreitung strafrechtlich verfolgt wird.

(2)Auch kann SMO nicht dafür garantieren, dass seine Seiten, Verweise zu Seiten Dritter oder die verlinkten Seiten selbst keine Viren enthalten. SMO lehnt grundsätzlich jegliche Haftung für materielle oder ideelle Schäden einschließlich Folgeschäden ab, die durch die Nutzung der von SMO zur Verfügung gestellten Informationen verursacht wurden, soweit sie nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von SMO zurückzuführen sind.

§ 16

Bildrechte

Alle Nutzungsrechte an Bildern, Logos und der wesentlichen Gestaltung dieser Internetseiten liegen bei SMO. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung durch SMO ist nicht gestattet und wird gegebenenfalls zu rechtlichen Nachverfolgungen führen.

§ 17

Anwendbares Recht; Vertragssprache

(1)Für sämtliche Verträge zwischen SMO und seinen Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2)Für den Fall, dass zwischen SMO und dem Kunden ein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, gilt als Vertragssprache deutsch.

§ 18

Gerichtsstand

Für sämtliche Geschäfte zwischen SMO und Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort 28816 Stuhr. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften der ZPO.

§ 19

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

Stuhr, im Juli 2013

SMO CNC-Rohrbiegetechnik Metallbau, Steffen Mohr